Samstag, 31. März 2012

Welche Auswirkungen hat das neue Psychologiegesetz?

Gestern trafen sich die Mitglieder des VAP (Verband Aargauer Psychologinnen und Psychologen) zur jährlichen Versammlung. Viele der Teilnehmenden berichteten von ähnlichen Erfahrungen: Die Bevölkerung wisse oft gar nicht, dass sich bis jetzt jede Person Psychologin bzw. Psychologe nennen könne. Mit dem neu beschlossenen Psychologiegesetz (PsyG; voraussichtlich gültig ab 1.1.2013) muss dafür eine Grundausbildung in Psychologie (Hochschulabschluss auf Masterstufe) vorgewiesen werden. Diese Grundausbildung ist dann auch Voraussetzung für den Psychotherapieberuf.

Heute ist es so, dass Psychotherapien von der Grundversicherung der Kranken-
kassen nur dann übernommen werden, wenn diese von ärztlichen Psychotherapeut/
-innen erbracht werden. Die psychologischen Psychotherapeut/-innen können aus-
schliesslich über die Grundversicherung abrechnen, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten angestellt und in deren Praxen tätig sind (so genanntes delegiertes Arbeitsverhältnis). 

Wir alle dürfen nun gespannt sein, wie es berufspolitisch weitergeht. Der Bundesrat wird darüber entscheiden müssen, ob und wie die Leistungen der nichtärztlichen PsychotherapeutInnen in der Grundversicherung verankert werden können. Frau Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber hatte in der Herbstsession 2011 eine Anfrage an den Bundesrat gestartet (auch in der Verbandszeitschrift des Berufsverbandes SBAP aktuell nachzulesen). Erste Aussagen des Bundesrates  können auf diese Verankerung hoffen lassen.